EGMR stützt Meinungsfreiheit in »Amöneburger Flugblatt Affäre«
Im Fall »Dr. Brosa vs. Bundesrepublik Deutschland« hat der EGMR mit Urteil vom 17. April 2014 (Az.: 5709/09) dem Initiator einer im Rahmen der hessischen Kommunalwahlen im Jahr 2005 gestarteten Flugblatt-Aktion ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen. Das Flugblatt enthielt Nazi-Vorwürfe gegen einen der Bürgermeisterkandiaten. Die deutschen Gerichte untersagten dem Beschwerdeführer per einstweiliger Verfügung die Verteilung der Flublätter und verurteilten ihn dazu, es unterlassen, den Kanditaten als Sympathisanten von Neo-Nazi-Organisationen darzustellen.
Dies stelle eine Verletzung des Art. 10 EMRK dar, urteilten die Straßburger Richter. Sie befanden anders als die deutschen Gerichte, der Ausdruck »Neo-Nazi-Organisation« sei eine Meinungsäußerung, wobei für die Berechtigung der Äußerung ein zwingender Beweis nicht erforderlich sei. Laut EGMR ist aus dem deutschen Urteil nicht ersichtlich, dass der Persönlichkeitsschutz des Kandidaten höher zu bewerten sei als die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers. Die Eignung des Kandidaten sei ein politisches Thema und unter den damaligen Umständen von öffentlichem Interesse.
Dokumente:
- Pressemitteilung des EGMR vom 17. April 2014
- Meldung bei Legal Tribune Online vom 18. April 2014
- Meldung bei The Huffington Post vom 25. April 2014
Institutionen:
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