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26.06.2014; 09:08 Uhr
Leistungsschutzrecht: Verlage legen Beschwerde beim Bundeskartellamt ein
Verlage erhalten Schützenhilfe von Bundesjustizminister Maas

Erst kürzlich ist bekannt geworden, dass die VG Media zivilrechtliche Schritte bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten des DPMA eingeleitet hat (vgl. Meldung vom 20. Juni 2014). Nun gehen die Verleger auch kartellrechtlich gegen Google vor. Wie die Mediengruppe Madsack am Dienstag mitteilte, haben 12 Gesellschafter der VG Media stellvertretend für die Presseverleger zusätzlich Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Der Suchmaschinen-Riese missbrauche seine Vormachtstellung im Internet, so der Vorwurf der Beschwerdeführer. Google hat die Verlage vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts am 1. August 2013 dazu aufgefordert, ihr Einverständnis zu geben, dass Texte und Videos »unentgeltlich in ›Google News‹ aufgenommen werden sollen« (vgl. Meldung vom 13. Juni 2013). In der von Google in diesem Zusammenhang angekündigten Auslistung des jeweiligen Verlagsangebotes für den Fall, dass nicht auf die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts verzichtet werde, sehen die Verlage einen eindeutigen Missbrauch der Martkstellung des Internetkonzerns, der bei der digitalen Suche in Deutschland auf einen Marktanteil von über 90 Prozent komme. 

Wie »Golem« berichtet, erklärte ein Google-Sprecher auf Anfrage, es habe den Verlagen stets freigestanden, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei »Google News« angezeigt werden. Mit dem Bestätigungssystem werde lediglich ein entsprechendes Instrument angeboten. 

Presseberichten zufolge stellt sich Bundesjustizminister Heiko Maas an die Seite der Verlage. Auf einer Tagung von Lokalzeitungsverlegern am Dienstag in Berlin habe er erklärt: »Ich hoffe sehr, dass es der VG Media gelingt, hier für mehr Fairness im Netz zu sorgen.« »Es kann nicht sein, dass Internet-Giganten ihre Marktmacht missbrauchen, um sich auf Kosten deutscher Verlage zu bereichern.« Er versprach den Verlauf der Rechtsstreitigkeiten genau zu beobachten und prüfen zu wollen, ob »gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen«.

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