Regierung will Störerhaftung für öffentliche WLANs lockern
Morgen wird im Bundestag u.a. zum Antrag von Union und SPD »Moderne Netze für ein modernes Land - Schnelles Internet für alle« beraten (siehe Tagesordnungspunkt 5). Neben »Breitbandausbau« und »Netzneutralität« steht dabei auch die »Störerhaftung« auf dem Programm. Laut »Netzpolitik« soll der »vermehrte Zugang zu WLAN im öffentlichen Raum zur besseren Abdeckung vereinfacht werden«.
In diesem Zusammenhang will die Regierung die Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber »analog zu Accessprovidern« reformieren, um die bestehenden Rechtsunsicherheiten für Anbieter freier WLANs bei Rechtsverstössen Dritter zu beseitigen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel soll hierfür im August einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Nach Ansicht von Markus Beckedahl, Sprecher der Digitalen Gesellschaft e.V., ist der Vorschlag jedoch nicht ausreichend. Eine Beschränkung des Gesetzesvorschlages allein auf öffentliche WLANs hält Beckeldahl für »eindeutig ungenügend«. Auch und vor allem private Personen seien von der Störerhaftung betroffen. Die Störerhaftung müsse für alle aufgehoben werden, fordert Beckedahl.
Dokumente:
- Blogpost bei Netzpolitik vom 2. Juli 2014
- Meldung bei Golem vom 2. Juli 2014
- Blogpost der Digitalen Gesellschaft e.V. vom 2. Juli 2014
Institutionen:
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