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28.10.2014; 17:01 Uhr
VG Hannover: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen
Beitrag sei keine Steuer und verstoße nicht gegen Gleichheitsgrundsatz und Informationsfreiheit

Die Kläger (zehn Wohnungsinhaber und vier Unternehmen) hatten gerügt, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer, der Rundfunk sei durch die neue Erhebungsart überfinanziert und der Beitrag verstoße sowohl gegen den Gleichheitssatz als auch gegen die Informationsfreiheit. 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klagen abgewiesen. Die 7. Kammer halte die Rügen für unbegründet. Daher habe sie die Klageverfahren nicht nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt, um eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.

Allerdings habe die Kammer die Berufung an das OVG Lüneburg zugelassen, weil sie einigen aufgeworfenen Fragen grundsätzliche Bedeutung beimesse.

(VG Hannover, Urteil vom 24.10.2014, Az.: 7 A 6504/13 und 7 A 6514/13 u.a.)

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