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20.01.2015; 11:41 Uhr
EU-Urheberrecht: Parlament legt Initiativbericht zur EU-Urheberrechtsreform vor
Julia Reda fordert gemeinsames Europäisches Urheberrecht mit kürzerer Schutzfrist und offener Schrankenregelung

Die aktuellen EU-Urheberrechtsregeln behindern den kulturellen Austausch im Internet. Zu diesem Schluss kommt Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, in ihrem Initiativbericht, der die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 untersucht. Die Reformvorschläge wird die EU-Piratin heute im Rechtsausschuss präsentieren. Den Berichtsentwurf hat sie bereits am 19. Januar 2015 auf ihrer Webseite veröffentlicht. In einer Pressemitteilung vom selben Tag erklärt Julia Reda die EU-Richtlinie von 2001 für veraltet. Sie stamme aus einer Zeit vor »YouTube« und »Facebook«. Obwohl sie das Urheberrecht eigentlich für die Informationsgesellschaft hätte fit machen sollen, stehe sie heute dem grenzüberschreitenden kulturellen Austausch im Weg.

Ihr Bericht enthält ein klares Bekenntnis zu einem gemeinsamen Europäischen Urheberrechtstitel. »Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt«, so Reda. Das Ziel eines Digitalen Binnenmarktes könne nur durch gleichen Zugang über natürliche Grenzen hinweg erreicht werden. Hierfür bedürfe es auch einer Vereinheitlichung der Schutzfrist des Urheberrechts und der Urheberrechtsschranken. Erstere solle auf die Dauer von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers verkürzt werden.

Die Schranken müssten an die Herausforderungen des digitalen Binnenmarktes angepasst werden. Allgemein sollte im Hinblick auf technische Neuerungen eine offene Klausel geschaffen werden, die Interpretationsspielraum hinsichtlich von Ausnahmen und Beschränkungen zulasse. Als konkrete Ausnahmen führt die EU-Abgeordnete unter anderem die Zulässigkeit audio-visueller Zitate an. Gemeint seien hier u.a. so genannte Gifs (Graphic Interchange Format). Hierbei handelt es sich um kleine animierte Bilddateien aus Filmen, die bspw. in sozialen Netzwerken genutzt werden, um Aussagen zu verdeutlichen. 

Einer weiteren Klarstellung bedürfe es hinsichtlich der Verlinkung auf Werke Dritter im Wege des Hyperlink. Dieses stelle keine Urheberrechtsverletzung dar, da hierbei keine Wiedergabe an ein »neues Publikum« stattfinde (vgl. hierzu die Entscheidung des EUGH vom 13. Februar 2014, ZUM 2014, 289 - Veröffentlichung bei Beck-Online und die Meldung vom 14. Februar 2014). Auch die automatisierte Auswertung von Text und Daten (text and data mining) müsse zulässig sein, soweit die Erlaubnis vorliege, das Werk zu lesen.

Die EU-Kommission plant eine umfassende Reform des EU-Urheberrechts (vgl. Meldung vom 15. Januar 2015). Julia Reda ist die zuständige Berichterstatterin des Europaparlaments. Ergänzend zu ihrem Berichtsentwurf hat sie 86 Lobbyanfragen zum Urheberrecht, die sie in den vergangenen Wochen erhalten hat, veröffentlicht.

Dokumente:

[IUM/kr]

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