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21.04.2015; 19:31 Uhr
KG Berlin weist Plagiatsvorwurf wegen Libretto für Musical »Hinterm Horizont« zurück
»Die Verwendung einzelner Ideen stellt noch keine Urheberrechtsverletzung dar«

Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat am 20. April 2015 die Klage eines Autors wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung eines seiner Werke durch das Libretto zum Musical »Hinterm Horizont« abgewiesen (Az.: 24 U 3/14 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Laut einer Pressemitteilung des KG Berlin war der Kläger 2005 an den Sänger Udo Lindenberg mit dem Entwurf eines Librettos für ein Musical herangetreten, das auf der Biografie des Musikers basierte und dessen Songs einbezog. Udo Lindenberg lehnte das Werk ab. Später schrieb ein anderer Autor das Libretto zu dem Musical »Hinterm Horizont«, das seit einigen Jahren im »Theater am Potsdamer Platz« gezeigt wird und das wie auch der Entwurf des Klägers Elemente des Lebens von Udo Lindenberg zum Gegenstand sowie seine Songs einbezieht. Der Kläger sah hierin eine unfreie Bearbeitung seines Entwurfs und ging u.a. gegen den Autor, Udo Lindenberg und gegen die Gesellschaft vor, die das »Theater am Potsdamer Platz« leitet, wegen Urheberrechtsverletzung vor. Er verlangt die Nennung als Miturheber und im Rahmen der Stufenklage die Beteiligung an den wirtschaftlichen Erträgen des Musicals und vorgelagert die Auskunft über die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen, die jeweilige Besucheranzahl etc., um die Beteiligung genau beziffern zu können. 

Wie die Vorinstanz (Landgericht Berlin, Az.: 16 O 486/12 vom 10. Dezember 2013) sah das KG Berlin die Urheberrechte des Klägers nicht verletzt. Die Richter konnten keine unfreie Bearbeitung des Werks des Klägers erkennen. Textpassagen bzw. Szenen oder Dialoge, so die Pressemitteilung, die nach dem Urheberrecht schutzwürdig seien, habe der beklagte Autor nicht übernommen. Die bloße Verwendung einzelner Ideen reiche für eine Verletzung des Urheberrechts nicht aus. Es handele sich insoweit nicht um eine eigene geistige Schöpfung des Klägers, da die wesentlichen Elemente des Musicals, nämlich die Liebesbeziehung eines zukünftigen Rockstars zu einer Kommunistin, das legendäre Konzert 1983 in dem Palast der Republik und der Mauerfall, in der Biographie des Musikers vorhanden oder zumindest angelegt bzw. in der historischen Geschichte begründet seien. 

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