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29.10.2015; 18:08 Uhr
Leistungsschutzrecht: Deutsches Patent- und Markenamt erklärt Schiedsverfahren für gescheitert
VG Media und Google weisen Einigungsvorschläge des DPMA vom September 2015 zurück

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat das Schiedsverfahren um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zwischen der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) und Google für gescheitert erklärt. Wie Golem am 28. Oktober 2015 berichtet bestätigte dies das DPMA dem Branchendienst.

Nach den im September 2015 vorgelegten Einigungsvorschlägen hält die Schiedsstelle den von der VG Media 2014 veröffentlichten »Tarif Presseverleger« für grundsätzlich anwendbar. Die Höhe des »Tarifs Presseverleger« hält die Schiedsstelle allerdings »in seiner gegenwärtigen Form für nicht angemessen« (vgl. die Meldung vom 25. September 2015). Die von der VG Media zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage der tariflich definierten Umsätze der Suchmaschinenbetreiber und News Aggregatoren sei zu weit gefasst. Weiter sei die Tarifhöhe von 6 Prozent der Umsätze zu hoch - der Tarif sieht 11 Prozent vor, jedoch nur etwa die Hälfte der deutschen Verlage hatte die Verwertungsgesellschaft beauftragt. Weiter hatte das DPMA hinsichtlich des gesetzlichen Ausnahmetatbestands der »einzelnen Wörter« und »kleinsten Textausschnitte« eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vorgeschlagen. 

Beide Parteien hatten die Einigung abgelehnt. Ein Gerichtsverfahren scheint nun der nächste Schritt zu sein. Ein Sprecher von Google erklärte gegenüber Golem: »Anstelle von juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen möchten wir viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leisten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern. Unsere Position hat sich nicht geändert, die Anträge der VG Media zum Leistungsschutzrecht wurden erst kürzlich vom Bundeskartellamt zurückgewiesen.«

Die VG Media hat in einem Golem vorliegenden Statement angekündigt, ernsthafte Verhandlungen führen zu wollen, soweit diese »auf der Grundlage der Schiedsstellenentscheidung auch von den Antragsgegnern gewünscht wird«. Sollte Google aber weiter behaupten, das Presseleistungsschutzrecht werde gar nicht verwertet, man zahle auf keinen Fall für die Verwertung und akzeptiere deutsches Rechte nicht, sei dies keine Grundlage für irgendwelche Gespräche. Da weder Verlauf noch Ergebnis der Verhandlungen absehbar seien, habe die VG Media im Hinblick auf den Ablauf der Widerspruchsmöglichkeit am vergangenen Montag aus formalen Gründen Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte man in den noch offenen Verhandlungen zu keinem Ergebnis kommen, so müsse der Klageweg beschritten werden.

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