Bundestag: Beratung über VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VGG)
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat heute in öffentlicher Sitzung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - VGG -) beraten.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundesrat fand am 15. Januar 2016 statt. Der Bundesrat begrüßte, dass mit der Richtlinie 2014/26/EU ein einheitlicher Rechtsrahmen für die in der EU tätigen Verwertungsgesellschaften geschaffen wurde mit dem Ziel, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Die Richtlinie werde durch den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich sachgerecht umgesetzt. In einer Stellungnahme vom 29. Januar 2016 positionierte sich der Bundesrat zu der Frage der Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Ein Ausschluss der Verleger von den Einnahmen aufgrund gesetzlicher Vergütungsansprüche wäre nicht gerechtfertigt, heißt es in der Stellungnahme, weil auch Verleger einen Nachteil dadurch erleiden, dass ihre Werke aufgrund von Schrankenregelungen ohne ihre Zustimmung genutzt werden können.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags holt nun den Rat von Experten ein, wie der Deutsche Kulturrat mit heutiger Pressemeldung mitteilt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärt: »Die nach der Expertenanhörung anstehenden Ausschussberatungen bieten die Möglichkeit, das aktuelle Problem der Verlegerbeteiligung an Vergütungen von Verwertungsgesellschaften zu lösen.« Diese Frage dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern müsse jetzt konsequent angegangen werden.
Die ausführliche Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren samt Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln finden Sie hier.
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