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21.03.2016; 20:41 Uhr
Reform des TMG: Dobrindt will Barrieren der Störerhaftung für WLAN-Betreiber senken
»Wir brauchen ein offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann«

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts vom 16. März 2016 kommt neuer Schwung in die Debatte um die Reform des Telemediengesetzes (TMG). Die Koalition streitet sich über die flächendeckende Einführung des offenen WLAN-Zugangs, etwa in Cafés oder an Bahnhöfen. Die Bundesregierung hatte den Entwurf zur geplanten Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz am 16. September 2015 verabschiedet (vgl. Meldung vom 16. September 2015). Uneinigkeit besteht darüber wie hoch die Barrieren der Störerhaftung für Anbieter von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen sein sollen (vgl. Meldung vom 26. Oktober 2016). 

Wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtet, erklärte nun Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: »Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch.« »Die Störerhaftung führt meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir ein freies WLAN organisieren können. Wir brauchen ein offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann.« Das sei in einer modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken, so Dobrindt.

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Der Betreiber könne zwar verpflichtet werden, die Rechtsverletzung zu beenden oder verhindern, so der Generalanwalt. Geschädigte könnten aber weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangen (vgl. Meldung vom 16. März 2016).

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[IUM/ct]

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