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22.03.2016; 20:27 Uhr
OLG München: »Bild«-Aktion gegen Facebook-Hetzer unzulässig
Axel Springer will Grundsatzfragen notfalls vor dem BGH klären lassen

Im vergangenen Herbst hatten die »Bild« und »bild.de« unter der Überschrift »Bild stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger« flüchtlingsfeindliche Kommentare von Facebook-Nutzern mit Profilbild und Klarnamen veröffentlicht. Eine Betroffene ging dagegen vor. Das OLG München urteilte im Hauptsacheverfahren am 17. März 2016, dass die Veröffentlichung der Bilder der Klägerin gegen ihr Persönlichkeitsrecht verstoße (Az.: 29 U 368/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Medienberichten zufolge begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass im Rahmen der Abwägung zwischen den entgegenstehenden Interessen der Parteien das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang vor der zeitgeschichtlichen Relevanz habe. Eine Berichterstattung über die Tatsache, dass Facebook-Nutzer ungeniert mit Bild und Klarnamen über Flüchtlinge hetzen, hätte nach Ansicht des Gerichts mit verpixelten Bildern ohne Möglichkeit der Identifizierung denselben Effekt gehabt. Welchen Mehrwert die Veröffentlichung der Gesichter für die Leser biete, habe der beklagte Axel Springer Verlag nicht darlegen können. Vor diesem Hintergrund sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht gerechtfertigt.

Axel Springer will »falls notwendig« bis zum Bundesgerichtshof gehen, da der Streit grundsätzliche Rechtsfragen aufwerfe.

Dokumente:

[IUM/ct]

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