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29.03.2016; 20:34 Uhr
EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zu EU-weitem Leistungsschutzrecht
Für September angekündigte EU-Urheberrechtsreform zweifelhaft

Am vergangenen Mittwoch startete die öffentliche Konsultation der EU-Kommission »zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der ›Panorama-Ausnahme‹«. Die Online-Befragung läuft bis 15. Juni 2016 und enthält insgesamt 16 Fragen zur Rolle der Verleger. Sie unterscheidet explizit zwischen einem neuen Schutzrecht für »Verleger aller Sektoren« und einem Schutzrecht für Presseverleger. 

Mit der Online-Konsultation will die EU-Kommission von »allen, die am Verlagswesen und der Internetwirtschaft interessiert sind« erfahren, welche Probleme die bestehende Rechtslage aufwirft und welche Auswirkungen ein EU-weites Schutzrecht für Verleger auf die Verlage selbst sowie »Autoren, Wissenschaftler, Internetprovider, Leser, Internetnutzer und andere aus der Kreativwirtschaft« hätte. 

Auch die Panorama-Freiheit ist Thema der Konsultation. Die EU-Kommission fragt in diesem Zusammenhang, ob es innerhalb der EU konkrete Probleme mit der Veröffentlichung von Bildern gibt, die nicht durch die sogenannte Panorama-Freiheit geschützt sind. 

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