mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.06.2016; 22:11 Uhr
LG Bochum: Kostenfreie Softwarenutzung schließt Urheberrechtsverletzung nicht aus
Schadensersatz bei nicht Einhaltung von Nutzungsbedingungen

Erlaubt eine Softwarefirma die kostenfreie Nutzung ihrer Software nur bei Einhaltung festgelegter Bestimmungen, steht ihr bei Nichteinhaltung dieses Regelwerks ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zu, auch wenn die berechtigte Nutzung kostenfrei ist. Dies hat das LG Bochum in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 3. März 2016 entschieden (Az.: 8 O 294/15).

Die Klägerin ist Entwicklerin von Softwarelösungen und hat die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer streitgegenständlichen Open-Source-Software inne. Die Klägerin gestattete jedermann die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der freien Software unter der Bedingung, dass bei der Weitergabe ihre Lizenzpflichten erfüllt, insbesondere auf die Firma hingewiesen, ihr Lizenztext beigefügt und der Quellcode zugänglich gemacht werde.

Die Klägerin war der Ansicht, die Beklagte habe ihr Urheberrecht verletzt, da sie diese festgelegten Bestimmungen nicht eingehalten hatte. Das LG Bochum teilte die Ansicht der Klägerin. Eine Verletzung des Urheberrechts sei allein darin zu sehen, dass die Beklagte die streitgegenständliche Software ohne Lizenztext und Quellcode i.S.v. § 69c Nr. 4 UrhG öffentlich zugänglich gemacht hat. Im Regelwerk war bestimmt, dass ein Lizenzverstoß automatisch zu einem Erlöschen der Lizenzrechte führt. Bei Weiternutzung ohne Einhaltung der Bedingungen lag daher nach Feststellungen des Gerichts eine unberechtigte Nutzung vor. Der Klägerin stehe daher ein Schadensersatzanspruch zu, »mag auch die berechtigte Nutzung kostenfrei sein«. 

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5650:

https://www.urheberrecht.org/news/5650/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.