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28.06.2016; 21:40 Uhr
Kartellverfahren um Snippets geht in die nächste Instanz
Presseverlage legen im Rechtsstreit gegen Google Berufung ein

Nachdem die Kartellkammer des LG Berlin eine Klage deutscher Verleger gegen den US-Konzern Google im Februar diesen Jahres zurückgewiesen hatte (Az.: 92 O 5/14 kart; vgl. Meldung vom 23. Februar 2016), geht der Rechtsstreit nun in die nächste Instanz. Dies berichten Onlinemedien unter Berufung auf einen Sprecher der Verleger-Anwälte.

Mit der Klage wollen die Verleger, darunter auch Axel Springer, Madsack und Dumont, den Internetkonzern Google daran hindern, Textanrisse (Snippets) und Vorschaubilder ihrer Webseiten bei Suchergebnissen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu zeigen.

Hintergrund der Klage ist das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das Verlagen das Recht einräumt, eine Nutzung ihrer Presseerzeugnisse ohne Zahlung eines entsprechenden Leistungsentgelts zu verbieten. Laut Gesetz sind aber »einzelne Wörter« und »kleinste Textausschnitte« von dieser Regelung ausgenommen. Ob Snippets von Google News eine solche Ausnahme darstellen, ist bislang ungeklärt. Um nicht aufgrund dieses Leistungsschutzrechts zu Zahlungen verpflichtet zu werden, hatte Google von Verlagen eine Einverständniserklärung zur Nutzung von Textausschnitten und Vorschaubildern gefordert. Andernfalls wären Presseerzeugnisse bei den Suchergebnissen nur noch sehr eingeschränkt dargestellt worden. Der Versuch der Verlage, Google an diesem Verhalten zu hindern, blieb bislang erfolglos. Die Kläger werfen dem Internetriesen vor, von den Verlagen die kostenfreie Nutzung von Snippets und Vorschaubildern zu erzwingen.

Das LG Berlin bejahte in seiner Entscheidung zwar eine dominante Stellung von Google im Suchmaschinenmarkt. Eine diskriminierende Ungleichbehandlung lehnten die Richter hingegen ab. Die Darstellung von Snippets bei Google schaffe eine »Win-win-Situation«, von der beide Seiten profitieren würden. Das Gericht ging von einem »ausgewogenen System« aus. Den auf dem Einigungsversuch der Schiedstelle des DPMA basierenden Vorschlag des Richters zur gütlichen Einigung, die Länge der Snippets auf sieben Worte zu begrenzen (vgl. Meldung vom 29. Oktober 2015), lehnte Google damaligen Medienberichten zufolge ab.

Dokumente:

[IUM/ct]

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