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05.07.2016; 22:35 Uhr
Bundestag: Öffentliche Anhörung zum Urhebervertragsrecht
BMJV legt Regelungsvorschläge zur Verlegerbeteiligung vor

Am 6. Juli 2016 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Urhebervertragsrechts statt, bei der auch das Thema Verlegerbeteiligung auf der Agenda steht (vgl. auch Meldung vom 27. April 2016).

Wie »irights« berichtet hat das Justizministerium am 5. Juli 2016 »Regelungsvorschläge zur Sicherung der geimsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern« (pdf) vorgelegt. Demnach sollen Urheber ihre Vergütungsansprüche an Verlage abtreten können und Verwertungsgesellschaften die Einnahmen weiter an Verlage ausschütten dürfen. 

In seinem vielbeachteten VG-Wort-Urteil entschied der BGH am 21. April, dass die pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort rechtswidrig ist. Eine Ausschüttung an Verlage setze eine Rechtsgrundlage voraus, die einen Anspruch der Verleger begründe (vgl. Meldung vom 21. April 2016). 

Eine solche rechtliche Grundlage will das Justizministerium nun schaffen, indem Urheber nach der Veröffentlichung eines verlegten Werks gegenüber der Verwertungsgesellschaft zustimmen können, dass der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt wird. Zudem soll klargestellt werden, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach Veröffentlichung des Werks »insbesondere auch an einen Verleger zur Einbringung in eine Verwertungsgesellschaft« abgetreten werden können, wenn diese »die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt«. Eine Vorausabtretung soll hingegen »nur im Interesse des Urhebers« möglich sein.

Kürzlich hat der Verlag C.H. Beck Verfassungsbeschwerde gegen das VG-Wort-Urteil des BGH eingereicht (vgl. Meldung vom 30. Juni 2016)

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