Startup-Verband fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger als »offiziell gescheitert«. Das Leistungsschutzrecht stelle für Startups eine erhebliche Beschränkung ihrer Tätigkeiten, teilweise ihrer Geschäftsmodelle, dar, so der Verband. Es sei eine Gefahr für Wachstum und Innovation in Deutschland.
Als Beispiel nennt der Verband den kürzlich bekannt gewordenen Rechtsstreit des Startups UberMetrics gegen den Süddeutschen Verlag (vgl. Meldung vom 21. Juli 2016).
»Mit dem Leistungsschutzrecht kann niemand arbeiten. Es dient weder den Verlagen noch den Startups«, erklärt Florian Nöll, Vorsitzender des Bundesverband Deutsche Startups e.V. Insbesondere Startups würden unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen leiden. Gerichtsverfahren sind für Startups oft nicht nur aufgrund der anfallenden Kosten extistenzbedrohend, sondern schrecken auch potenzielle Investoren ab, heißt es in der Pressemitteilung. Vor diesem Hintergrund fordert der Startup-Verband die Streichung des Leistungsschutzrechts noch in dieser Legislaturperiode.
Auch der Verband der Internetwirtschaft e.V., Eco, äußert erneut scharfe Kritik an dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz: »Wovor Experten schon vor Jahren gewarnt haben, ist jetzt auch eingetreten: Das Leistungsschutzrecht ist nicht praktikabel und kennt nur Verlierer«, so Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht des Verbands. Eco warnt auch vor einer Einführung eines europäischen Schutzrechts für Verlage. »Ein neues, noch breiter ausgelegtes Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene könnte zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden.« Der Verband befürchtet, es drohe eine dauerhafte massive Rechtsunsicherheit für alle Akteure.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Bundesverband Deutsche Startups e.V. vom 22. Juli 2016
- Pressemeldung des Verbands der Internetwirtschaft e.V. vom 25. Juli 2016
- Meldung bei Horizont vom 25. Juli 2016
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 5684:
https://www.urheberrecht.org/news/5684/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.