mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.09.2016; 23:06 Uhr
EU-Kommisson will EU-weiten Online-Zugriff auf TV- und Radio-Sendungen erleichtern
Weitere Bausteine der EU-Urheberrechtsreform geleakt

Wie das Online-Portal »Euraktiv« unter Berufung auf einen vorab veröffentlichten Verordnungsentwurf  berichtet, will die EU-Kommission den grenzüberschreitenden Zugang zu rundfunkähnlichen Online-Diensten wie IPTV sicherstellen, indem das Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf bestimmte Online-Anbieter ausgedehnt werden soll. Nutzer sollen demnach über Online-Dienste wie IPTV Fernseh- und Radioübertragungen im EU-Ausland empfangen dürfen. Für Verwerter ist eine Zusatzvergütung vorgesehen.

»Der Zugang zu oder die Nutzung von Online-Diensten ist nur in dem Mitgliedstaat möglich, in dem die sendende Organisation ihren Hauptsitz hat, obwohl der zusätzliche Online-Dienst de facto auch grenzüberschreitend in anderen Mitgliedstaaten angeboten werden könnte«, zitier »Euraktiv« die Anmerkung der EU-Kommission. TV-Sendungen und Filme dürften »für eine bestimmte Zeit nach der Ausstrahlung« online zugänglich sein. Einen konkreten Zeitrahmen nenne die EU-Kommission jedoch nicht.

TV-Streaming und Video-on-Demand-Anbieter seien von diesem Vorhaben nicht betroffen. 

Die Blogger von »ipkitten« haben ferner ein weiteres Dokument unter der Überschrift »Promoting a fair and efficient European copyright-based economy in the Digital Single Market« ins Netz gestellt, in dem die EU-Kommission die gesamte geplante Urheberrechtsreform einschließlich der heftig umstrittenen Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (vgl. Meldung vom 26. August 2016) begründet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5705:

https://www.urheberrecht.org/news/5705/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.