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04.10.2016; 19:22 Uhr
BDZV begrüßt Urteil zur »Tagesschau«-App
»Öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es nicht geben«

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßt die aktuelle Entscheidung des OLG Köln zur »Tagesschau«-App, mit der das Gericht das Angebot der App in der Version vom 15. Juni 2011 als presseähnlich einstuft und damit einen Verstoß gegen den RStV bejaht (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016). 

»Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten«, erklärt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Damit bestätige das Gericht eindrucksvoll den Willen des Gesetzgebers. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine »Tagesschau«-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben.

Nach Auffassung des BDZV reicht das Urteil »weit über das streitgegenständliche App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus«. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet nachhaltig zurückzufahren, so Wolff. Anderenfalls seien weitere Schritte unumgänglich.

Onlinemedien zufolge erklärte der Justitiar des NDR, Michael Kühn, die Entscheidung des OLG Köln habe auf »tagesschau.de« und die darauf basierende »Tagesschau«-App in der aktuellen Version keinen unmittelbaren Einfluss. Das Erscheinungsbild habe sich erheblich von dem am 15. Juni 2011 geändert. Kühn bemängelt aber, dass das Gericht sein Urteil aufgrund eines »vorgelegten Textausdrucks« gesprochen hätte, der »in weiten Teilen« auch »noch unvollständig« gewesen sei. »Der Eindruck, die ›Tagesschau‹-App sei gestalterisch mit Zeitungen und Zeitschriften vergleichbar, mag durch die Papierausdrucke entstanden sein, so Kühn. Aufgrund der Verknüpfungen von Videos, Audios, multimedialen Elementen und Texten handele es sich jedoch um ein sehr beliebtes und zeitgemäßes Informationsangebot. 

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