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09.10.2016; 14:42 Uhr
EGMR weist Beschwerde von Jean-Marie Le Pen zurück
Keine Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung wegen Äußerungen zur Nazi-Zeit

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde des Gründers der rechtsextremen »Front National« Jean-Marie Le Pen zurückgewiesen, mit der der Politiker gegen die strafrechtliche Verurteilung wegen Aussagen zur Nazi-Zeit vorgegangen ist (Az.: 52672/13). 

Wie Onlinemedien berichten, hatte der französische Politiker im Jahr 2005 in einer Wochenzeitschrift erklärt: »Zumindest in Frankreich war die deutsche Besatzung nicht besonders unmenschlich, selbst wenn es Übergriffe gab, die in einem 550.000 Quadratkilometer großen Land unvermeidlich sind.« Le Pen war deshalb zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. 

Der EGMR entschied, die französischen Gerichte hätten den Politiker nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Vielmehr sei die verhängte Strafe verhältnismäßig gewesen, zumal Le Pens Aussagen weit von einer konstruktiven Kritik entfernt gewesen sein. 

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