mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.12.2016; 19:52 Uhr
KG Berlin zum urheberrechtlichen Schutz von Stellenanzeigen
Bei Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe kann Urheberrechtsschutz gegeben sein

Das KG Berlin hat mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 18. Juli 2016 entschieden, dass Stellenanzeigen grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen (Az.: 23 W 57/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Nach Auffassung des Kammergerichts können auch Stellenanzeigen urheberrechtlich geschützt sein, wenn ein ausreichendes Maß an Kreativität und Individualität gegeben ist. Das Werk müsse sich von der Masse des Alltäglichen und von der lediglich handwerklichen oder routinemäßigen Leistung abheben. Das Gericht stellt klar, dass »bei Schriftwerken der in Frage stehenden Art« gerade nicht die bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG bestehenden geringeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit bestünden.

Im konkreten Fall lehnten die Richter den Urheberrechtsschutz und den darauf gestützten Unterlassungsanspruch der Antragsstellerin jedoch auch unter dem Maßstab der »kleinen Münze« ab.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5770:

https://www.urheberrecht.org/news/5770/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.