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13.12.2016; 20:57 Uhr
GEMA: Diskussionsbeitrag zur »Charta der digitalen Grundrechte«
»Der Begriff ›Urheber‹ kommt in der neuen Digitalcharta nicht vor«

Mit einem Diskussionsbeitrag auf ihren Blog-Seiten greift die GEMA die kürzlich vorgestellte neue »Charta der digitalen Grundrechte« auf (vgl. Meldung vom 5. Dezember 2016). »Eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen der Digitalisierung ist wichtig und notwendig«, so die GEMA. »Deshalb haben wir die jüngsten Veröffentlichungen zum Anlass genommen, uns zu einigen der für Urheberinnen und Urheber zentralen Aspekte Gedanken zu machen.«

Ein Kritikpunkt der GEMA lautet: Der Begriff Urheber kommt in der neuen Digitalcharta nicht vor. Ihre neun Thesen stellt die Verwertungsgesellschaft unter den Leitsatz »Respekt für die Rechte der Urheber in der digitalen Welt«. In dem Thesenpapier widmet sich die GEMA u.a. dem Schutz des geistigen Eigentums, der Achtung der kulturellen Vielfalt und dem Recht, über seine persönlichen Daten und geistigen Schöpfungen selbst zu bestimmen. Auch geht es um die Verantwortung von Online-Plattformen und dass alle Akteure der Wertschöpfungskette fair an den Einnahmen beteiligt werden sollten.

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[IUM/ct]

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