mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.01.2017; 20:50 Uhr
Inoffizieller Referentenentwurf zur Neuordnung des Wissenschaftsurheberrechts
»Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz« verzichtet auf Generalklausel

Mit dem kürzlich bekannt gewordenen »Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft«, kurz »Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz« (UrhWissG) will das Justizministerium (BMJV) das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft auf den aktuellen Stand des Internetzeitalters bringen. 

Wie aus der Begründung des Entwurfs hervorgeht, wurde bewusst auf eine generalklauselartige Schrankenregelung und die damit einhergehende Flexibilität verzichtet: »Offene Tatbestände erlauben es der Rechtsprechung besser, auf neue Sachverhalte zu reagieren. Allerdings ist bei einem Streit über die Frage, ob die Generalklausel die entsprechende neue Nutzung gestattet oder nicht, mit langjährigen Auseinandersetzungen zu rechnen«. Statt dessen setzt der Referentenentwurf auf einen Katalog neuer, spezifischer Einzelbestimmungen, mit dem Ziel der Rechtssicherheit.

Kern der Reform ist der neue Unterabschnitt 4 »Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen«. Die neuen §§ 60a bis 60h UrhG umfassen die Vorschriften für Unterricht, Wissenschaft und Institionen wie etwa Bibliotheken, einschließlich einer neuen Vorschrift für das sog. Text und Data Mining, der softwaregestützten Auswertung großer Datenmengen. »Jede Anwendergruppe findet also künftig einen eigenen Tatbestand mit konkreten Angaben zu Art und Umfang der gesetzlich erlaubten Nutzung vor«, heißt es in der Entwurfs-Begründung. Gleichzeitig entfallen diverse, bislang bestehende Bestimmungen entweder vollständig (§§ 47, 52a, 52b, 53a UrhG) oder teilweise (etwa in § 46 und § 53 UrhG).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5785:

https://www.urheberrecht.org/news/5785/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.