Marrakesch-Vertrag: Weg frei für Ratifizierung durch die EU
Die Verhandlungsführer des Parlaments, des Rates und der Kommission der EU haben sich vergangene Woche auf einen Gesetzestext verständigt, mit dem sie dem im Juni 2013 in Marrakesch getroffenen internationalen Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013) beitreten wollen. Der »Marrakesch-Vertrag« (»Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled«) soll den Zugang zu geschützten Werken für Blinde und Sehbehinderte erleichtern, indem es etwa Blindenorganisationen erlaubt sein soll, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Grenzen hinweg weiterzugeben.
Das WIPO-Abkommen ist am 30. September 2016 in Kraft getreten (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2016). Die Europäische Union hatte den Vertrag im April 2014 unterzeichnet (vgl. Meldung vom 6. Mai 2014). Seit dem durchlief der formale Vertragsbeitritt das EU-Gesetzgebungsverfahren. Uneinigkeit bestand zwischen EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten darüber, wer den Vertrag ratifizieren muss: jeder Mitgliedstaat für sich, die EU und alle Mitgliedstaaten oder die EU im Namen aller Mitgliedstaaten. Der EuGH entschied daraufhin, dass das Abkommen ausschließlich in die Kompetenz der EU falle. Einer Zustimmung der nationalen Parlamente bedürfe es nicht.
Nun müsse der vereinbarte Gesetzestext noch vom federführenden Rechtsausschuss des Parlaments und vom Plenum sowie dem Ministerrat angenommen werden, berichtet »Heise Online«. Im Anschluss obliege es den Mitgliedstaaten, die Vereinbarungen umzusetzen.
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