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17.05.2017; 22:07 Uhr
LG Hamburg lehnt einstweilige Verfügung von AfD-Politikerin in Satire-Streit ab
NDR »extra 3« durfte Weidel als »Nazi-Schlampe« bezeichnen

Das LG Hamburg wies mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 11. Mai 2017 einen Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR zurück (Az.: 324 O 217/17). Ein Moderator hatte Weidel in der Satire-Sendung »extra 3« als »Nazi-Schlampe« bezeichnet. 

Nach der Entscheidung des Gerichts handele es sich bei der Äußerung um Satire, die im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe Weidel im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen. 

In der Sendung wurde zunächst eine Sequenz eingespielt, in der sich Weidel zur »politischen Korrektheit« äußerte und erklärte, diese gehöre auf den »Müllhaufen der Geschichte«. Der Moderator kommentierte dies mit den Worten: »Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!«. 

Der Pressemitteilung des LG Hamburgs zufolge geht das Gericht bei seiner Entscheidung davon aus, dass es einer Bewertung der Äußerung als unzulässige Formalbeleidigung entgegenstehe, wenn - wie hier - mit Bezug auf den Gegenstand der Satire eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgt und nicht die persönliche Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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