mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.11.2017; 21:02 Uhr
LG Saarbrücken: Til Schweiger darf Klarnamen in Facebook-Beitrag nennen
Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Informationsinteresse gedeckt

Mit Urteil vom 23. November 2017 hat das LG Saarbrücken entschieden, dass der Schauspieler, Regisseur und Drehbuchautor Til Schweiger einen öffentlichen Facebook-Post, in dem er den vollständigen Namen einer Frau preisgab, die ihn zuvor in einem privaten Chat angeschrieben hatte, nicht löschen muss (Az.: 4 O 328/17).

Der Pressemitteilung des Gerichts zufolge hatte die Antragsstellerin Schweiger nach der Bundestagswahl in einer privaten Chat-Nachricht gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, nachdem er zuvor angekündigt haben soll, dass er bei einem Einzug der AfD in den Bundestag das Land verlassen wolle. Schweiger, der behauptet, eine solche Äußerung niemlas gemacht zu haben, veröffentlichte diese Nachricht über seine Facebook-Seite. Der Name der Antragsstellerin wurde daraufhin Gegenstand öffentlicher Kritik. 

Nach der mündlichen Verhandlung kam das Gerichts zu dem Schluss, die Antragsstellerin müsse die Nennung ihres Klarnamens im konkreten Fall hinnehmen. Das Gericht erkannte zwar in der Veröffentlichung des Beitrags mit dem Namen der Frau eine Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts. Gleichwohl sei der Eingriff nicht rechtswidrig. Die Kammer sieht den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Antragsstellerin habe sich aus eigenem Antrieb an Schweiger gewandt und sich damit an einer in der Öffentlichkeit geführten, kontroversen Debatte beteiligt. Vor diesem Hintergrund habe sich die Antragsstellerin nach Auffassung der Kammer der in diesem Zusammenhang geäußerten Kritik stellen müssen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5962:

https://www.urheberrecht.org/news/5962/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.