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29.11.2017; 20:38 Uhr
Italien: Gericht spricht Museum ein »Urheberrecht« an Michelangelos »David« zu
Kommerzielle Nutzung von Fotos der Statue verboten

Ein italienisches Gericht in Florenz hat am 23. November 2017 der Galleria dell'Accademia in Florenz für Abbildungen von Michelangelos »David« ein »Urheberrecht« zugesprochen, so Onlinemeldungen. Das Museum verwahrt und stellt die originale Statue seit dem Jahr 1873 aus. Medienberichten zufolge bedürfen Reproduktionen der berühmtesten Statue der Welt ab sofort einer Genehmigung des Museums, sofern sie kommerziellen Zwecken dienen.

Die Entscheidung wende sich in erster Linie gegen Agenturen, die mit Fotografien der Kunstschätze werben, um Touristen Eintritsskarten zu den Florentiner Museen zu verkaufen, berichtet die »Süddeutsche«. Cecilie Hollberg, die Direktorin der Galleria dell'Accademia, sieht die Entscheidung des Florentiner Gerichts als »einen historischen Sieg«, der eine Präzedenz für den Umgang mit historischen Kunstschätzen eröffne. 

Medienberichten zufolge geht nicht eindeutig aus der Entscheidung hervor, ob sie nur für Fotografien gilt oder für alle Arten der Reproduktion. Zudem sei unklar, wie das Urteil in die Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Florentiner Souvenir-Industrie, umgesetzt werden soll. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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