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12.12.2017; 21:17 Uhr
Territoriale Rechteverwertung: EU-Parlament bestätigt Beschluss des Rechtsausschusses
EU-Mitgliedstaaten müssen sich auf Verhandlungsposition im Trilog einigen

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 12. Dezember 2017 das vom Rechtsausschuss »JURI« im November erarbeitete Verhandlungsmandat (vgl. Meldung vom 21. November 2017) zur sogenannten SatCab-Verordnung mit 344 zu 265 Stimmen und 36 Enthaltungen bestätigt und sich für die weitgehende Erhaltung des Territorialprinzips ausgesprochen. Bereits im Juni hatten die Ausschüsse Kultur und Industrie des EU-Parlaments gegen weitreichende Änderungen der bestehenden territorialen Rechteverwertung gestimmt (vgl. Meldung vom 25. Juni 2017). 

Der Pressemitteilung des EU-Parlaments zufolge werde den Rundfunkanstalten mit den neuen Vorschriften die Möglichkeiten gegeben, ihre Online-Nachrichten oder sonstigen aktuellen Online-TV- und Radioprgramme auch in anderen EU-Ländern zur Verfügung zu stellen. Dafür soll das Verfahren zur Klärung des Urheberrechts vereinfacht werden. Dies gelte auch für Betreiber, die Abonnement-Pakete anbieten. Insbesondere für Auftrags- und Co-Produktionen soll das Territorialprinzip hingegen gewahrt werden.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt, dass das EU-Parlament die exklusive territoriale Vergabe von Film- und Fernsehrechten respektiert. Diese sei für Investitionen in audiovisuelle Kreativinhalte von existentieller Bedeutung und sichere die Vielfalt und Qualität europäischer TV-Programme und Produktionen im Interesse der Verbraucher. Dr. Harald Flemming, VPRT-Geschäftsführer appeliert an die Bundesregierung »den Beschluss des EU-Parlaments ebenso wie die ähnliche Empfehlung der Ausschüsse Europa und Kultur bei den weiteren Beratungen im Rat zu berücksichtigen«. 

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