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03.07.2020; 15:52 Uhr
Bundestag billigt Reform des TMG
Gesetzesänderung dient Umsetzung der AVMD-RL

Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Großen Koalition den Regierungsentwurf zur Reform des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet.

Durch die Gesetzesänderungen sollen Teile der neuen AVMD-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Neben einer erweiterten Impressumspflicht für Anbieter audiovisueller Medien wie z.B. Influencer und YouTuber beinhaltet die Reform eine Verpflichtung für Videosharing-Plattformen, ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorzuhalten (vgl. Meldung vom 15. April 2020).

Zusätzlich zum ursprünglichen Entwurf wurde mit einem Änderungsantrag durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundesrats klargestellt, dass die kommerzielle Verarbeitung von Daten, die der Dienstanbieter entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen hat, verboten ist. 

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[IUM/th]

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