mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.08.2020; 10:23 Uhr
USA: Klage gegen Google wegen veröffentlichter Liedtexte erfolglos
Gericht sieht Umgehung des Urheberrechts

Eine Klage des Internetportals Genius gegen Google vor einem Bundesgericht in New York wegen angeblich rechtswidriger Veröffentlichungen von Liedtexten ist gescheitert. Das berichtet das Nachrichtenportal heise online.

Genius veröffentlicht auf seiner Internetseite Liedtexte und erwirbt diesbezüglich Lizenzen von den Urhebern. Die Texte werden dabei von den Nutzern der Webseite selbst niedergeschrieben. Google wiederum veröffentlichte die Liedtexte in seinen Suchvorschlägen und bezog diese dabei von Genius. Da Genius selbst nicht Urheber der Texte ist, berief sich das Portal in seiner anschließenden Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie auf Bereicherungsrecht. Genius begehrte darin eine Zahlung von mindestens 50 Millionen US-Dollar.

Diese Klage wies nun das zuständige Gericht ab. In der Begründung führte es aus, dass das Verfahren in der Sache Urheberrecht betreffe, welches in den USA auf Bundesebene geregelt ist. Das US-amerikanische Urheberrecht verbiete es jedoch, sich in urheberrechtlichen Verfahren auf Vorschriften der einzelnen Bundesstaaten wie etwa das Wettbewerbsrecht zu berufen. Somit beinhalte das Vorbringen von Genius keinerlei rechtlich zulässige Vorwürfe. Dabei sei auch das Vorbringen des Portals, der Fall beinhalte auch über das Urheberrecht hinausgehende Aspekte, vorliegend irrelevant. 

Laut heise online kann Genius gegen die Entscheidung jedoch noch Rechtsmittel einlegen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6384:

https://www.urheberrecht.org/news/6384/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.