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09.09.2020; 17:20 Uhr
FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit
LG München I hält Karikatur von Franck Ribéry und Arjen Robben für schutzfähiges Werk

Die auf Urheberrecht spezialisierte 21. Zivilkammer des LG München I hat der Klage eines Grafikers gegen die FC Bayern München AG (FC Bayern München) wegen Verwendung einer Karikatur samt Slogan stattgegeben (21 O 15821/19). Das hat das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die streitgegenständliche Karikatur der beiden ehemaligen Fußballprofis, welche mit dem Slogan "The Real Badman & Robben" unterschrieben war, wurde zuerst im Fanblock des FC Bayern Münchens beim DFB-Pokal-Halbfinale 2015 gegen Borussia Dortmund gezeigtFranck Ribéry trug hierbei ein Batman-Kostüm, wohingegen Arjen Robben als "Robin", eine Nebenfigur aus der Batman-Reihe, dargestellt wurde. Daraufhin vertrieb der FC Bayern München eigene Merchandise-Artikel, für die er den Slogan übernahm und eigenständige Abbildungen der Zeichnung der beiden Spieler verwendete. Hiergegen wendete sich der Grafiker.

Dieser Klage gab das LG München I nun statt. Das Gericht führt hierzu in der Pressemitteilung aus, die vom Kläger angefertigte Zeichnung sei im Verbund mit dem Slogan ein Gesamtwerk im Sinne von § 2 UrhG. Dem stünde auch nicht entgegen, dass sich die Zeichnung an die bereits bekannten Comic-Figuren "Batman & Robin" anlehne. Der Kläger habe nämlich diese vorbekannten Figuren mit den beiden Spielern Franck Ribéry und Arjen Robben neu verwoben, worin ein schöpferischer Akt zu erkennen sei. Die vom FC Bayern München verwendete Zeichnung übernehme die wesentlichen Merkmale.

Die Kammer entschied deshalb, dass der Kläger sowohl einen Auskunftsanspruch über den von der Beklagten erwirtschafteten Gewinn mit den Merchandise-Produkten hat und einen Anspruch auf Schadenersatz sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten hat.

Laut Pressemitteilung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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