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08.10.2020; 14:43 Uhr
Frankreich: Google muss mit Verlagen über Vergütung verhandeln
Erfolg vor Gericht für Verleger im Streit um Leistungsschutzrecht

Nach einem Bericht von golem zufolge hat das französische Gericht Cour d'appel de Paris entschieden, dass Google mit den französischen Presseverlagen über die Vergütung für Suchergebnisse verhandeln muss. Vorausgegangen war eine gleich lautende Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence, welche von Google angefochten wurde (vgl. Meldung vom 15. April 2020).

Hintergrund des Streits ist, dass Google sich seit Einführung des neuen französischen Leistungsschutzrechts weigert, Snippet-Vorschauen französischer Medien anzuzeigen, es sei denn, diese haben ausdrücklich der kostenfreien Verwendung zugestimmt (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2019).

Nun entschied laut golem auch der Cour d'appel de Paris, dass Google zu Verhandlungen mit den Verlagen verpflichtet sei, Einzelheiten der Entscheidung wurden jedoch noch nicht bekannt. Wie das Portal weiter berichtete, befinde sich der Suchmaschinenbetreiber jedoch seit einigen Monaten sowieso schon in Verhandlungen mit den Verlagen bezüglich einer grundsätzlichen Lösung für die Vergütung.

Frankreich war mit der Umsetzung im vergangenen Jahr das erste Mitgliedsland der EU, das die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinien umgesetzt hatte. In Deutschland wird die konkrete Form der Umsetzung derzeit noch diskutiert.

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