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16.10.2020; 11:02 Uhr
BGH verhandelt zu urheberrechtlichem Auskunftsanspruch
Sieg von YouTube zeichnet sich ab

Gestern verhandelte der BGH zum Inhalt und Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs (I ZR 153/17). Wie das Portal LTO berichtet, deutete der Vorsitzende Richter Thomas Koch dabei bereits an, dass man keine Verpflichtung von YouTube dahingehend sehe, über Namen und Anschrift hinaus Daten an die Rechteinhaber weiterzuleiten.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des EuGH, der auf die Vorlage des BGH hin entschieden hatte, dass sich der Auskunftsanspruch bei Verstößen grundsätzlich nur auf Name und Anschrift des potentiellen Täters erstreckt (vgl. Meldung vom 9. Juli 2020). Dies hilft den Rechteinhabern bei Verstößen durch Uploads auf YouTube regelmäßig aber nicht weiter, da die Plattform häufig selbst weder Namen noch Anschrift seiner Nutzer kennt. Trotzdem sieht sich der BGH an die Entscheidung des EuGH gebunden. Deshalb geht das Portal LTO auch davon aus, dass sich ein Sieg für YouTube abzeichnet. An dieser Stelle wird über den Ausgang des Verfahrens berichtet.

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[IUM/th]

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