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21.10.2020; 15:21 Uhr
Journalist darf Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten erfragen
VG Hannover zu presserechtlichem Auskunftsanspruch

Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, von der Polizei über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten informiert zu werden. Das hat das VG Hannover mit Beschluss vom gestrigen Tag entschieden (6 B 5352/20).

Der Journalist begehrte im konkreten Fall für seine Arbeit Auskunft von der Polizeidirektion Hannover bezüglich der Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten. Dieser war Beteiligter eines Unfalls, der durch ein Straßenrennen verursacht wurde. Die Information sei relevant, so der Journalist, da ihm als Gerichtsreporter bereits aufgefallen sei, dass auffallend viele Menschen mit Migrationshintergrund an solchen Straßenrennen beteiligt seien. Die Polizeidirektion verweigerte jedoch die Auskunft gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 NPressG.

Das VG Hannover hat nun dem Journalisten recht gegeben. Das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung über illegale Autorennen sei grundsätzlich groß, womit diese auch in den Aufgabenbereich der Presse falle. Dies gilt laut VG Hannover im konkreten Fall aber gerade auch für die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten. Der Journalist habe nämlich durch Auszüge einiger Berichte glaubhaft machen können, dass "der soziokulturelle Hintergrund im Hinblick auf die Feststellung etwaiger Häufungen in Rede stehender Verhaltensweisen bei bestimmten Tätergruppen von Bedeutung sein könne", so das Gericht weiter. Die privaten Interessen des Beschuldigten an einer Nichtveröffentlichung könnten dabei das öffentliche Interesse nicht überwiegen. Den Beteiligten steht noch das Rechtsmittel der Beschwerde offen.

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