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23.10.2020; 10:46 Uhr
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen von Münchner OB
BVerfG sieht in Verteidigung des NS-Dokumentationszentrum keine Überschreitung von Äußerungsbefugnis

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen eine Äußerung des Münchner Oberbürgermeisters Dieter Reiter nicht zur Entscheidung angenommen, da es darin keine Überschreitung verfassungsrechtlicher Grenzen feststellen konnte (1 BvR 987/20).

Reiter verteidigte im Jahr 2016 eine Ausstellung des Münchner NS-Dokumentationszentrums gegen Kritik eines Bürgers. Dieser hatte die Ausstellung mit Verweis auf ein Buch des Beschwerdeführers als wissenschaftlich unausgewogen bezeichnet. In seiner Erwiderung bezeichnete Reiter das Buch als "willkürliches Zusammenklauben von Zitaten" und als Versuch des Beschwerdeführers, die deutsche Bevölkerung von einer Verantwortung für den Holocaust reinzuwaschen. Gegen diese Äußerungen wendete sich der Beschwerdeführer.

Das BVerfG bezeichnete die Verfassungsbeschwerde jedoch schon als unzureichend substantiiert. Aus den vorgelegten Unterlagen werde der Kontext der Äußerung nicht wirklich ersichtlich, wenngleich dieser zur Bewertung der Verfassungsmäßigkeit wesentlich sei. Schließlich müsse es einer Gemeinde möglich sein, so das Gericht weiter, gegenüber einzelnen Bürgern ihre Entscheidungen auch entschieden zu verteidigen. Dies gebiete ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

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