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27.10.2020; 09:24 Uhr
Pflegekammer Niedersachsen verliert auch in Beschwerdeinstanz
OVG Lüneburg hält Pressemitteilung für unausgewogen

Die Pflegekammer Niedersachsen hat auch in der Beschwerdeinstanz vor dem OVG Lüneburg verloren und muss damit vorläufig eine Pressemitteilung von ihrer Homepage nehmen (8 ME 99/20).

Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des VG Hannover, welches die Pressemitteilung der Kammer als einseitig und unausgewogen beanstandet hatte (vgl. Meldung vom 25. September 2020). Das OVG Lüneburg führte in seiner Pressemitteilung hierzu aus, dass Berufskammern mit Pflichtmitgliedschaft bei ihren Äußerungen grundsätzlich an gewisse Anforderungen gebunden seien. Inhalt ihrer Äußerungen dürfe insbesondere kein Teil- und auch kein Mehrheitsinteresse sein. Dies sei jedoch im vorliegenden Fall geschehen, da sich die Pflegekammer für ihren Erhalt ausgesprochen habe, ohne die Gegenposition ausreichend zu berücksichtigen. Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar.

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[IUM/th]

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