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27.10.2020; 14:03 Uhr
"Keinohrhasen": Drehbuchautorin hat Anspruch auf Auskunft
LG Berlin gibt der Stufenklage gegen Produktionsfirma auf erster Stufe statt

Die Drehbuchautorin der Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken hat gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Til Schweiger sowie den Konzern Warner Bros. einen Anspruch auf Auskunft über die Verwertungserträge der beiden Filme. Das hat heute das LG Berlin entschieden (15 O 296/18).

Die Drehbuchautorin Anika Decker möchte mit ihrer Stufenklage einen möglichen Anspruch auf weitere Beteiligung nach § 32a UrhG in Bezug auf die beiden Filme von und mit Schauspieler Til Schweiger geltend machen (vgl. Meldung vom 13. Oktober 2020).

Das LG Berlin hat nun zunächst den Auskunftsanspruch auf erster Stufe bejaht. In seiner Pressemitteilung führte das Gericht aus, dass aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin vorlägen. Dabei sei es für den vorliegenden Fall irrelevant, ob die Klägerin Alleinautorin oder lediglich Miturheberin der Drehbücher sei. Schließlich sei auf der Stufe des Auskunftsanspruchs noch nicht über eine mögliche Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung zu entscheiden. Laut Pressemitteilung kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden.

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