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26.11.2020; 09:56 Uhr
EGMR: Türkei wegen Inhaftierung eines Journalisten verurteilt
Land muss Entschädigung iHv. 16.000 € zahlen

Der EGMR hat die Türkei für die Inhaftierung eines Journalisten verurteilt und ihm eine Entschädigungszahlung in Höhe von 16.000 € zugesprochen. Das hat das Straßburger Gericht in einer Pressemitteilung vom gestrigen Mittwoch bekanntgegeben (36493/17).

Dem Journalisten, der für die Zeitung Cumhuriyet tätig war, wurde von den türkischen Behörden vorgeworfen, er hätte Propagandamaterial von Vereinigungen verbreitet, die die Türkei als terroristisch einstuft, wie z.B. die kurdische PKK oder die Gülen-Bewegung. Von 2016 bis 2018 befand sich der Journalist deshalb in Untersuchungshaft, im Jahr 2018 wurde er dann von einem Istanbuler Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der EGMR hat nun entschieden, dass die Inhaftierung des Klägers das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 Abs. 1 EMRK), das Recht auf eine schnelle Prüfung einer freiheitsentziehenden Maßnahme (Art. 5 Abs. 4 EMRK) und das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) verletzt hat. Es habe keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Verbreitung von Terrorpropaganda gegeben, weshalb der Journalist auch zu entschädigen sei.

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