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09.12.2020; 11:18 Uhr
EuGH erklärt Entscheidung der EU-Kommission zu Geoblocking bei PayTV für nichtig
Kommission habe berechtigte Interessen Dritter nicht berücksichtigt

Der EuGH hat die Entscheidung der EU-Kommission, mit der sie die Verpflichtungszusagen der Paramount Pictures International Ltd zum sog. Geoblocking für rechtlich bindend erklärt hat, für nichtig erklärt. Das hat das Gericht in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (C-132/19 P).

Hintergrund des Verfahrens ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen der EU-Kommission und der Paramount Pictures International Ltd zum umstrittenen Geoblocking (vgl. Meldung vom 26. Juli 2015). Als Folge der gerügten Wettbewerbsverstöße hatte die EU-Kommission die Verpflichtungszusagen der Filmproduktionsgesellschaft, auf bestimmte Klauseln in Zukunft zu verzichten, für rechtlich bindend erklärt. Im Einzelnen hatte Paramount versichert, bestimmte Vertragsabsprachen zum Geoblocking nicht mehr einzuhalten. Hiergegen wendete sich einer der Vertragspartner, der französische PayTV-Anbieter Canal+, weil er sich nicht an die Erklärung gebunden fühlte.

Dem gab der EuGH in seiner Entscheidung nun statt. Die Erklärung der Kommission sei rechtswidrig, da sie die Belange Dritter, insbesondere der Vertragspartner von Paramount, nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Beschluss der Kommission habe vielmehr maßgebliche Rechte der Vertragspartner ausgehöhlt.

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[IUM/th]

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