Entscheidung zu urheberrechtlichem Auskunftsanspruch
Im Streit um den Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs hat sich der BGH nun der Auffassung des EuGH angeschlossen. Danach umfasst der Anspruch gegenüber Online-Plattformen keine Angaben zu E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen der jeweiligen Nutzer. Das hat der BGH heute in einem Urteil entschieden (I ZR 153/17).
Breits im Sommer hatte der EuGH im selben Verfahren im Wege des Vorlageverfahrens entschieden, dass sich der Auskunftsanspruch zur Durchsetzung des geistigen Eigentums lediglich auf die Postanschrift des möglichen Rechtsverletzers erstrecke (vgl. Meldung vom 9. Juli 2020). Geklagt hatte die Constantin Film Verleih GmbH gegen die beiden Plattformen YouTube und Google. Auf YouTube wurden zwei Filme, deren ausschließliche Nutzungsrechte bei der Klägerin liegen, durch verschiedene Nutzer ohne Zustimmung der Constantin Film Verleih GmbH hochgeladen und in der Folge mehrere zehntausend Male angeklickt. Die beiden amerikanischen Unternehmen weigerten sich jedoch, Auskünfte über die konkreten Nutzer, welche die Filme hochluden, wie deren IP-Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere Daten herauszugeben.
Dieser Rechtsprechung hat sich jetzt auch der BGH angeschlossen, nachdem er dies bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober angedeutet hatte (vgl. Meldung vom 16. Oktober 2020).
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6496:
https://www.urheberrecht.org/news/6496/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.