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17.12.2020; 16:32 Uhr
Werbeplakat mit Tina Turner-Doppelgängerin
Sängerin verliert vor OLG Köln in zweiter Instanz

In dem Rechtsstreit um ein Werbeplakat für ein Musical hat die US-amerikanische Sängerin Tina Turner in zweiter Instanz vor dem OLG Köln verloren. Das berichtet das Online-Portal LTO (15 U 37/20).

Die Sängerin setzt sich in dem Verfahren gegen ein Werbeplakat für die Musical-Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story" zur Wehr, welches eine Doppelgängerin von ihr zeigt. Tina Turner selbst hat mit dem Musical nichts zu tun. Sie ist deshalb der Auffassung, dass das Bild eine Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild darstelle. In erster Instanz ist sie mit dieser Argumentation vor dem LG Köln noch erfolgreich gewesen. Das Gericht gab damals ihrem Unterlassungsbegehren gegen die weitere Verbreitung des Plakats statt (vgl. LG Köln ZUM-RD 2020, 293).

Laut der Meldung bei LTO hat das OLG Köln diese Entscheidung nun jedoch revidiert und die Klage abgewiesen. Das Gericht betrachte das Plakat als Kunst, weshalb es auch unter dem Schutz der Kunstfreiheit stehe. Da die abgebildete Doppelgängerin deutlich jünger sei als die echte Tina Turner, sei dem Durchschnittsbürger auch bewusst, dass die Abbildung nicht tatsächlich die Sängerin zeige. Dabei spiele, wie LTO die Vorsitzende Richterin zitiert, auch eine Rolle, dass ein Comeback der Sängerin eher unwahrscheinlich sei. 

Das OLG Köln hat laut LTO jedoch die Revision zum BGH zugelassen, da noch nicht abschließend geklärt sei, ob in solch einem Fall das Recht am eigenen Bild oder die Kunstfreiheit überwiege. 

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[IUM/th]

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