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26.04.2002; 14:26 Uhr
Erfolgsaussichten einer FDP-Klage auf Teilnahme an TV-Duellen unklar
Dörr: Bereits entsprechende Gerichtsentscheidungen - Isensee: Auswahl nicht sachwidrig

Die Erfolgssichten einer Klage der FDP auf Teilnahme an den geplanten TV-Duellen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer, dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), sind unklar. Der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr erklärte am 25.4.2002 in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa), seiner Meinung nach könne eine Klage durchaus Erfolg haben. Der Staatsrechtler Josef Isensee meinte dagegen am 26.4.2002 gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), ein Ausschluss der FPD sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vereinbar. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hatte bereits am 24.4.2002 angekündigt, die Ausstrahlung der Gespräche gerichtlich verhindern zu wollen, falls die Sender nicht auch ihn dazu einladen. Ein "Duell" nur mit den Kanzlerkandidaten von SPD und Union sei "verfassungsrechtlich unzulässig". Es erwecke den Eindruck, als ob nur Schröder und Stoiber zur Wahl ständen. Das sei eine "Form von Wahlbetrug", erklärte der FDP-Politiker gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR).

Dörr meinte gegenüber der dpa, kleine Parteien hätten in der Vergangenheit vor allem wegen der Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen die Gerichte beschäftigt. Seit einigen Jahren versuchten sie allerdings verstärkt, sich in sogenannte "Elefantenrunden" im Fernsehen einzuklagen. Dabei hätten die Gerichte seit Mitte der 90er Jahre immer wieder im Sinne von kleinen Parteien entschieden. Der Professor verwies auf einen Rechtsstreit in Nordrhein-Westfalen, der entstanden sei, nachdem der WDR der NPD die Teilnahme an einer Sendung mit Spitzenkandidaten verweigert hatte. Damals hätte sogar das BVerfG gegen den Sender entschieden. Dörrs Kollege Isensee meinte dagegen gegenüber der FAZ, zwar gelte bei der Wahlkampfberichterstattung der Grundsatz der Chancengleichheit. Zwischen den Kanzlerkandidaten von SPD und Union einerseits und denen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien andererseits gebe es aber tatsächliche Unterschiede. Die Auswahl sei aus diesem Gesichtspunkt nicht sachwidrig erfolgt. Er gehe deshalb davon aus, dass das BVerfG das "Duell" für zulässig halten würde.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen.

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