mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.04.2002; 18:17 Uhr
"Bundesjustizministerium gibt Zeitplan für Urheberrechtsnovelle auf"
Bericht von heise online - Kabinettsentwurf frühestens Juli 2002?

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat anscheinend ihre Absicht aufgegeben, die EU-Urheberrechtsrichtlinie noch vor den Bundestagswahlen im September 2002 in deutsches Recht umzusetzen. Das berichtet heise online am 27.4.2002 unter Berufung auf Christian Heck, einen Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums (BMJ). Heck habe am 26.4.2002 auf einer Konferenz in Berlin erklärt, der ursprüngliche Zeitplan sei "nicht mehr zu halten". Grund dafür seien die zahlreichen Stellungnahmen, die die Verwertungswirtschaft zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft abgegeben habe. Wie heise online weiter berichtet, ist nach Heck frühestens im Juli mit einem überarbeiteten Kabinettsentwurf zu rechnen. Wenn sich anschließend der Bundesrat und unmittelbar nach den Wahlen im September 2002 auch der neue Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben beschäftige, sei die von der Richtlinie geforderte Verabschiedung bis Ende 2002 noch zu schaffen, meinte der Beamte. Der zuständige Abteilungsleiter im BMJ, Elmar Hucko, hatte wenige Tage vorher auf einer Anhörung in Berlin einen Regierungsentwurf noch im Mai 2002 angekündigt.

Das BMJ hatte bei Erstellung des Referentenentwurfs bewusst versucht, sich auf die Umsetzung der zwingenden Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu beschränken. Der Versuch von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, auf diesem Weg vermeidbarem Streit aus dem Weg zu gehen, war aber offensichtlich erfolglos. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs wurde Kritik laut, das Papier lasse eine ganze Reihe wichtiger Streitpunkte offen. So enthalte der Entwurf keine Regelungen zur heftig umstrittenen Frage elektronischer Pressespiegel. Auch die Durchsetzung von Schrankenbestimmungen gegenüber technischen Schutzmaßnahmen sei unzureichend geregelt. Die heftigsten Auseinandersetzungen gibt es allerdings im Zusammenhang mit dem Recht der Herstellung von Vervielfältigungen zu privaten Zwecken. Die Verwertungswirtschaft fordert, das sogenannte "Recht zur Privatkopie" müsse bei digitalen Vervielfältigungen erheblich eingeschränkt werden. Auswüchse in diesem Bereich gefährdeten zunehmend die normale wirtschaftliche Auswertung von Werken. Verbraucherschützer, unter ihnen auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Matthias Berninger, (GRÜNE) sprachen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf dagegen von einer "völlig einseitigen Parteinahme" zu Gunsten der Rechteinhaber.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 654:

https://www.urheberrecht.org/news/654/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.