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16.02.2021; 17:51 Uhr
Streit um juristischen Großkommentar
BGH-Urteil nach über zwei Jahren veröffentlicht

Nach über zwei Jahren hat der BGH heute ein Urteil veröffentlicht, in dem es um die Auseinandersetzung zwischen einem Juraprofessor und einem Fachverlag ging (I ZR 133/17).

In dem konkreten Verfahren ging es um die Kommentierung in einem juristischen Großkommentar. Der herausgebende Verlag kündigte dem Kläger – ein Juraprofessor – aufgrund einer AGB im jeweiligen Vertrag, wonach der Verlag die vertragliche Zusammenarbeit für eine Neuauflage beenden dürfe und begründete dies mit einer angeblichen Unzuverlässigkeit des Klägers. Der BGH befand in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2018, dass die konkrete Klausel unangemessen und deshalb die Kündigung unwirksam gewesen sei.

Trotzdem hatte das Karlsruher Gericht zunächst von einer Veröffentlichung abgesehen, da der betroffene Professor in dieser Sache gegen den BGH vor die Verwaltungsgerichte zog. Durch die Veröffentlichung sei es ohne Weiteres möglich, ihn zu identifizieren, was seinem Ruf und seiner Reputation erheblich schaden könne, so wird er bei beck-aktuell zitiert. Der VGH Mannheim hat das Begehren aber letztlich abgewiesen mit der Begründung, für den vorliegenden Fall sei der Verwaltungsrechtsweg überhaupt nicht eröffnet (2 S 623/20).

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