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17.03.2021; 14:03 Uhr
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
FAZ berichtet vorab über Entwurf der Rundfunkkommission

Die FAZ berichtet im Vorfeld der heute tagenden Rundfunkkommission der Länder über einen der Zeitung laut eigenen Angaben vorliegenden Entwurf mehrerer Staatskanzleien, worin langfristige Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht werden.

Laut FAZ sieht der Vorschlag zwei Stufen vor. In einer ersten Stufe soll bis 2023 der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert werden. Dabei soll laut Meldung "[d]ie Zahl der staatsvertraglich beauftragten Fernsehprogramme [...] reduziert, die Anzahl der nicht beauftragten linearen Programme gedeckelt werden". Außerdem soll sich künftig das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärker von dem des privaten Rundfunks unterscheiden.

In einer zweiten Stufe soll dann ab 2023 eine Reform des Beitragssystems erfolgen. Einerseits soll hier doch wieder das eigentlich begrabene Indexmodell diskutiert werden (vgl. Meldung vom 11. November 2019), wonach der Rundfunkbeitrag an die Entwicklung der Inflation angepasst werden soll. Außerdem soll hier dann über eine Begrenzung des Ausgabenrahmens sowie über eine mögliche Rücklagenbildung bei den Anstalten nachgedacht werden.

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