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24.06.2021; 10:04 Uhr
Recht auf Vergessen
EGMR bejaht Anspruch auf Unkenntlichmachung in Online-Zeitungsarchiv

Die Anonymisierung eines Beitrags über einen über 20 Jahre vergangenen Verkehrsunfall im Online-Archiv einer Zeitung verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit, womit dem Betroffenen ein Recht auf Vergessen zusteht. Das hat der EGMR in Straßburg entschieden (57292/16).

Konkret ging es in dem Bericht um einen tödlichen Verkehrsunfall aus dem Jahre 1994. Der Unfallverursacher hatte später in Belgien gerichtlich seine Unkenntlichmachung in dem archivierten Beitrag erstritten. Hiergegen richtete sich die Klage des Chefredakteurs.

Der EGMR führte hierzu aus, dass ein Zeitungsarchiv nicht zu einem "virtuellen Strafregisterauszug" werden dürfe, gerade wenn der Betroffene, wie im vorliegenden Fall, seine Strafe verbüßt habe. Hinzu komme, dass der Unfallverursacher nie selbst die Öffentlichkeit gesucht habe. Die Anordnung der Unkenntlichmachung sei verhältnismäßig gewesen, da hierdurch der Artikel trotzdem weiter abrufbar bleibe.

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