mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.06.2021; 13:08 Uhr
Auskunftsanspruch der Presse
"Welt"-Journalisten haben Recht auf Auskunft zu Berliner Regierungsflughafen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss Journalisten der "Welt" Zugang zu Teilen der Unterlagen bezüglich des neuen Regierungsflughafens in Berlin gewähren. Das hat das VG Köln mit Urteil vom 10. Juni laut Pressemitteilung vom heutigen Tag entschieden (13 K 25/15).

Die begehrte Auskunft über den Flughafen, der sich unmittelbar an den BER anschließt, zu Planungsstand und Kosten wurde durch die Behörde unter Hinweis auf eine angebliche Verschlusssache verweigert. Im Laufe der Zeit gab die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dann jedoch Teile der Dokumente frei.

Das VG Köln bejahte teilweise einen Anspruch auf Grundlage des IFG. Bezüglich Teile der Akten wurde ein Geheimhaltungsanspruch seitens der Behörde nicht ausreichend belegt. Es komme aber gerade nicht auf die formale Einstufung als Verschlusssache an, so das VG Köln in seiner Mitteilung weiter. Bezüglich mancher Dokumente habe die Behörde diesen aber ausreichend darlegen können.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6645:

https://www.urheberrecht.org/news/6645/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.