mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.07.2021; 13:34 Uhr
Schlussanträge zu Art. 17 DSM-RL
EuGH-Generalanwalt hält Norm vereinbar mit EU-Grundrechtecharta

Heute wurden die lange erwarteten Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Saugmandsgaard Øe zur Vereinbarkeit von Art. 17 DSM-RL mit der EU-Grundrechtecharta in dem durch die Republik Polen angestrengten Verfahren (C-401/19) veröffentlicht. Darin führt Øe aus, dass er die Norm bezüglich der urheberrechtlichen Haftung von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten grundsätzlich mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit aus Art. 11 EU-Grundrechtecharta für vereinbar hält.

Zwar greife Art. 17 DSM-RL "durchaus in die Freiheit der Meinungsäußerung der Nutzer von Online-Sharing-Diensten" ein, so die Pressemitteilung, der Eingriff "erfülle aber die Anforderungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta und sei daher mit dieser vereinbar". Insbesondere sei die Norm verhältnismäßig, da sie ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen die Gefahr des "Overblockings" enthalte. Daher rät Øe in seinen Schlussanträgen dem EuGH, die entsprechende Nichtigkeitsklage Polens abzuweisen. Die Anträge sind für den Gerichtshof jedoch unverbindlich. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6660:

https://www.urheberrecht.org/news/6660/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.