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22.07.2021; 14:27 Uhr
Auskunftsanspruch von Journalisten
VG Köln verneint Informationsanspruch zu Positionsdaten eines Marineschiffes

Ein Journalist hat keinen Informationsanspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) betreffend die Positionsdaten des Kriegsschiffes "Rhein" vom Osterwochenende 2017. Das hat das VG Köln entschieden (13 K 15354/17).

Mit dem auf das IFG gestützte Auskunftsbegehren wollte der Kläger, Journalist für das Portal Frag den Staat, die genaue Position des Versorgungsschiffes der deutschen Marine erfragen, da dieses zum besagten Zeitpunkt an der Militäroperation "Sophia" teilnahm, die sich u.a. gegen Schleuser im Mittelmeer wendete. Das BMVg verweigerte die Offenlegung unter Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen.

Diese Entscheidung bestätigte nun auch das VG Köln in seinem Urteil. Aus einer Auskunft könnten Rückschlüsse auf die Positionen anderer Kriegsschiffe gezogen werden, was gar "die Gefahr terroristischer Anschläge […] berge", so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Zwar sei der Einsatz des konkreten Schiffes wieder beendet, jedoch liefen bereits vergleichbare Folgemissionen gegen Schleuser und Waffenschmuggler.

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