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27.07.2021; 14:41 Uhr
Entfernung von Kunstwerk durch Stadt rechtmäßig
VG Dresden zu nicht abgesprochener Abänderung durch Künstlerin

Die Stadt Görlitz durfte ein Kunstwerk im öffentlichen Raum entfernen, nachdem die verantwortliche Künstlerin dieses ohne Absprache mit der Stadt im Nachhinein verändert hatte. Das hat das VG Dresden entschieden und heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (5 L 564/21).

Ursprünglich hatte die Stadt mit der Künstlerin vertraglich vereinbart, ein Kunstwerk vor einem örtlichen Kino zu erstellen, in das insbesondere das Wort "Kulisse" und die Aussage "Kinosaal verkehrt herum" eingraviert war. Ohne Absprache änderte die Künstlerin das Werk jedoch nachträglich ab. Das Werk thematisierte nun – aufgrund der nahen Grenze zu Polen – Frauenrechte und Abtreibung in dem Nachbarland.

Hierzu stellte das VG Dresden fest, dass "der alte Grundsatz ‘pacta sunt servanda‘ (Verträge sind einzuhalten) für alle Personen [gelte], die Verträge eingehen und damit auch für Konzeptkünstler:innen." Dementsprechend stehe auch nicht die Kunstfreiheit der Entfernung entgegen.

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