mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.10.2021; 16:58 Uhr
Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig
LG München I gibt Feststellungsklage eines Urhebers statt

Das LG München I hat entschieden, dass die Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber sowie an den "Förderungsfonds Wissenschaft" der VG Wort rechtswidrig waren. Das gab das Gericht gestern in einer Pressemitteilung bekannt (42 O 13841/19).

Geklagt hatte ein Autor, der der Auffassung ist, die VG Wort habe aufgrund der besagten Zahlungen seine ihm zustehende Ausschüttungen im Zeitraum 2016 bis September 2019 unzulässigerweise gemindert. Das LG München I gab der Klage nun statt. Die Ausschüttung an Herausgeber sei nicht vom satzungsmäßigen Auftrag der Verwertungsgesellschaft gedeckt gewesen. Eine später erfolgte dahingehende Satzungsänderung sei wiederum nicht wirksam geworden.

Die Ausschüttungen an den Wissenschaftsfonds seien laut Gericht wiederum rechtswidrig, da sich aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergebe, dass die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen unmittelbar und originär den Urhebern zustünden. Über die genaue Höhe des Anspruchs müsse nun auf der nächsten Stufe entschieden werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6708:

https://www.urheberrecht.org/news/6708/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.