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07.10.2021; 10:11 Uhr
Stellungnahme zu Böhmermanns "Schmähgedicht"
Bundesrechtsanwaltskammer hält Verfassungsbeschwerde von TV-Moderator mehrheitlich für unbegründet

In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme für das BVerfG hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisch zur Verfassungsbeschwerde des TV-Moderators Jan Böhmermann geäußert. Sie halte dessen Beschwerde gegen Entscheidungen des LG Hamburg und des OLG Hamburg bezüglich seines Gedichts "Schmähkritik" für unbegründet.

Zwar unterfalle das besagte Gedicht gemäß der Stellungnahme zwar "unzweifelhaft" unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit. Jedoch rechtfertige das Persönlichkeitsrecht des angegriffenen türkischen Präsidenten Erdogan einen Eingriff, dieser sei aufgrund des Inhalts des Gedichts gar geboten. Daher sei Böhmermann durch die gerichtliche Untersagung der Verbreitung auch nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt worden.

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